Händler-AGB
Diese Händler-AGB gelten ausschließlich für Bestellungen von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB über den Online-Shop von SQUIQ, sofern der Besteller als Händler freigeschaltet ist und ihm nach Anmeldung mit seinem verknüpften Kundenkonto Händlerkonditionen angezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Händlerstatus und Bestellberechtigung
- Vertragsschluss
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Steuerliche Behandlung und USt-IdNr.
- Liefer- und Versandbedingungen
- Lieferzeiten und Verfügbarkeit
- Eigentumsvorbehalt
- Mängelhaftung
- Haftung
- Fahrzeugkompatibilität, Anleitungen und Händlerverantwortung
- Marken und Materialien
- Vertraulichkeit
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Händler-AGB gelten für alle Verträge über Bestellungen und Lieferungen zwischen der SQUIQ GmbH, Brockhausstraße 58, 04229 Leipzig, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Hochthurn, nachfolgend „SQUIQ“, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend jeweils „Händler“.
1.2 Diese Händler-AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Für Bestellungen von Verbrauchern gelten ausschließlich die gesonderten B2C-AGB von SQUIQ.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SQUIQ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Händler haben Vorrang vor diesen Händler-AGB, sofern sie von SQUIQ mindestens in Textform bestätigt wurden.
§ 2 Händlerstatus und Bestellberechtigung
2.1 Bestellungen zu Händlerkonditionen sind nur über den Online-Shop von SQUIQ und nur durch von SQUIQ zugelassene Händler zulässig. Voraussetzung ist, dass der Händler über ein entsprechend freigeschaltetes und verknüpftes Kundenkonto verfügt und ihm nach Anmeldung die für ihn geltenden Händlerkonditionen angezeigt werden.
2.2 SQUIQ ist berechtigt, den Händlerstatus vor und nach einer Bestellung zu prüfen sowie eine Registrierung, Freischaltung oder Bestellung aus sachlichem Grund abzulehnen, auszusetzen oder zu widerrufen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für Händlerkonditionen nicht oder nicht mehr vorliegen oder berechtigte Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Bonität, steuerlichen Behandlung oder ordnungsgemäßen Abwicklung bestehen.
2.3 Der Händler ist verpflichtet, alle im Kundenkonto oder Bestellprozess abgefragten Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen. Dies gilt insbesondere für Firma, Rechtsform, Rechnungs- und Lieferanschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, USt-IdNr. sowie sonstige steuerlich oder logistisch erforderliche Angaben.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Produkten, Preisen, Händlerkonditionen, Lieferzeiten und Versandinformationen im Online-Shop von SQUIQ stellt kein bindendes Angebot von SQUIQ dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Händlerkonditionen werden nur angemeldeten und freigeschalteten Händlern im verknüpften Kundenkonto angezeigt.
3.2 Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
3.3 Die automatisierte Eingangsbestätigung nach Absenden der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
3.4 Der Vertrag kommt erst zustande durch
a) ausdrückliche Auftragsbestätigung von SQUIQ in Textform,
b) eine von SQUIQ in Textform übermittelte und ausdrücklich als Annahme gekennzeichnete Zahlungsaufforderung oder Proforma-Rechnung, oder
c) Auslieferung der Ware.
3.5 SQUIQ ist berechtigt, Bestellungen vor Annahme zu prüfen, insbesondere bei Lieferungen außerhalb Deutschlands, abweichenden Lieferadressen, Dropshipping-Konstellationen, unklaren steuerlichen Angaben, ungewöhnlichen Bestellmengen oder sonstigen Besonderheiten des Einzelfalls.
3.6 Sofern ein bestelltes Produkt nicht verfügbar ist oder eine Bestellung aus sachlichen Gründen nicht angenommen werden kann, informiert SQUIQ den Händler entsprechend. Bereits erhaltene Zahlungen werden insoweit erstattet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise.
4.2 Für freigeschaltete Händler gelten die nach Anmeldung im verknüpften Kundenkonto angezeigten Händlerkonditionen.
4.3 Händlerpreise, Rabatte und sonstige Konditionen gelten nur im jeweils ausdrücklich angezeigten oder individuell bestätigten Umfang.
4.4 Gutscheine, Rabattcodes, Aktionscodes oder sonstige Preisvorteile aus dem Endkundengeschäft gelten für Händlerbestellungen nicht, es sei denn, SQUIQ hat deren Geltung für Händler ausdrücklich freigegeben.
4.5 Für Händlerbestellungen gilt grundsätzlich Zahlung per Bank transfer (Banküberweisung) auf das von SQUIQ angegebene Konto, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Soweit im Shop technisch mehrere Zahlungsarten angezeigt werden, begründet dies für Händler keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart.
4.6 Bearbeitung, Produktionsfreigabe, Kommissionierung, Versandvorbereitung und Auslieferung erfolgen grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
4.7 SQUIQ ist berechtigt, vor Lieferung eine Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung, Proforma-Rechnung oder sonstige Vorabunterlage zu übermitteln. Die endgültige Rechnung kann nach Zahlungseingang und/oder nach Einleitung des Fulfillments erstellt werden.
4.8 Gewährt SQUIQ im Einzelfall ein Zahlungsziel oder eine abweichende Zahlungsart, bedarf dies einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
4.9 Geht die Zahlung nicht innerhalb der von SQUIQ mitgeteilten Zahlungsfrist ein, ist SQUIQ berechtigt, die Bestellung zurückzustellen oder nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.10 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4.11 Der Händler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.12 Soweit SQUIQ dem Händler Verkaufspreise oder Preisempfehlungen mitteilt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Preisempfehlungen. Der Händler bleibt in der Festlegung seiner Wiederverkaufspreise frei.
§ 5 Steuerliche Behandlung und USt-IdNr.
5.1 Der Händler ist verpflichtet, alle für die steuerliche Behandlung der Bestellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell mitzuteilen.
5.2 Soweit der Händler für eine innergemeinschaftliche Lieferung oder sonstige steuerlich abweichende Behandlung eine USt-IdNr. angibt, hat er sicherzustellen, dass diese im Zeitpunkt der Bestellung gültig ist und ihm rechtmäßig zugeordnet ist.
5.3 SQUIQ ist berechtigt, USt-IdNrn. und sonstige steuerlich relevante Angaben zu prüfen sowie geeignete Nachweise anzufordern.
5.4 Liegen die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, Reverse-Charge-Behandlung oder sonstige steuerliche Sonderbehandlung nicht vor, nicht vollständig nachgewiesen vor oder entfallen sie nachträglich, ist SQUIQ berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuberechnen.
5.5 Der Händler haftet für die Richtigkeit seiner steuerlich relevanten Angaben. Etwaige Mehrsteuern, Nachforderungen, Zinsen oder sonstige Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Händlers beruhen, trägt der Händler, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Liefer- und Versandbedingungen
6.1 Die Lieferung erfolgt in die von SQUIQ angebotenen Liefergebiete.
6.2 Es gelten die im Online-Shop oder in der individuellen Bestellkommunikation ausgewiesenen Versandkosten und Versandbedingungen.
6.3 Bei größeren Mengen, projektbezogenen Bestellungen, Lieferungen ins Ausland oder sonstigen Sonderfällen kann SQUIQ Versandkosten, Transportart und Versandabwicklung gesondert bestimmen oder abstimmen.
6.4 Der Händler ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Liefer- und Empfängerdaten verantwortlich. Mehrkosten, Verzögerungen, Rücksendungen oder erneute Zustellkosten infolge fehlerhafter Angaben trägt der Händler.
6.5 Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person trägt der Händler das Versandrisiko.
6.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Händler zumutbar sind.
§ 7 Lieferzeiten und Verfügbarkeit
7.1 Angaben zu Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie von SQUIQ nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
7.2 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständigem Zahlungseingang und nicht vor vollständiger Klärung aller für die Bestellung relevanten Einzelheiten.
7.3 Wird SQUIQ trotz ordnungsgemäßen eigenen Deckungsgeschäfts nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und hat SQUIQ dies nicht zu vertreten, ist SQUIQ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. SQUIQ wird den Händler hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Zahlungen insoweit erstatten.
7.4 Im Übrigen gelten bei Lieferverzögerungen die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SQUIQ.
§ 9 Mängelhaftung
9.1 Für den Händler gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
9.2 Der Händler hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung ordnungsgemäß zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder Transportschäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
9.3 Unterbleibt eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt, es sei denn, SQUIQ hat den Mangel arglistig verschwiegen.
9.4 Bei berechtigten Mängeln leistet SQUIQ nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen gelten für Mängelansprüche die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Händler-AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
9.5 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung, ungeeigneter Lagerung, fehlerhafter oder nicht an den Vorgaben von SQUIQ orientierter Montage, eigenmächtigen Änderungen, Kombination mit nicht freigegebenen Komponenten oder sonstigen Eingriffen des Händlers oder Dritter, soweit der Mangel hierauf beruht.
§ 10 Haftung
10.1 SQUIQ haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SQUIQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SQUIQ.
§ 11 Fahrzeugkompatibilität, Anleitungen und Händlerverantwortung
11.1 Der Händler hat vor Weiterverkauf, Empfehlung, Einbau oder Auslieferung eigenverantwortlich zu prüfen, ob das jeweilige Produkt für das konkrete Fahrzeug, dessen Modelljahr, Ausstattungsvariante, Sitzkonfiguration, Ladebodensituation, Befestigungspunkte und die beabsichtigte Nutzung geeignet ist.
11.2 Angaben von SQUIQ zur Fahrzeugkompatibilität, zu Maßen, Einbausituationen, Anwendungsbeispielen oder Nutzungsmöglichkeiten, einschließlich eines Kompatibilitätschecks, dienen ausschließlich als unverbindliche Orientierungshilfe. Sie stellen, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes bestätigt wurde, weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie dar.
11.3 Der Händler ist verpflichtet, die von SQUIQ bereitgestellten Gebrauchs-, Montage-, Sicherheits- und Pflegehinweise zu beachten sowie diese, soweit für eine ordnungsgemäße Nutzung, Handhabung oder Sicherheit erforderlich, an seine Abnehmer weiterzugeben.
11.4 Der Händler ist dafür verantwortlich, dass von ihm verwendete Produktbeschreibungen, Werbeaussagen, Einbau- oder Anwendungshinweise sachlich zutreffend und mit den von SQUIQ freigegebenen Angaben vereinbar sind.
11.5 Beruhen Ansprüche Dritter auf einer vom Händler zu vertretenden unsachgemäßen Verwendung, Veränderung, fehlerhaften Montage, unzutreffenden Bewerbung oder sonstigen pflichtwidrigen Behandlung der Produkte, stellt der Händler SQUIQ insoweit von solchen Ansprüchen frei.
§ 12 Marken und Materialien
12.1 Alle Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Abbildungen, Texte, technischen Unterlagen und sonstigen Inhalte von SQUIQ bleiben Eigentum bzw. Schutzrecht von SQUIQ oder des jeweiligen Rechteinhabers.
12.2 Der Händler darf von SQUIQ bereitgestellte Marken- und Produktmaterialien nur im Rahmen des Vertriebs originaler SQUIQ-Produkte verwenden.
12.3 Eine Nutzung in irreführender, rechtsverletzender oder rufschädigender Weise ist unzulässig.
12.4 Die Registrierung oder Nutzung von Domains, Social-Media-Konten, Kennzeichen oder sonstigen Bezeichnungen mit „SQUIQ“ oder verwechslungsfähigen Zeichen ist ohne vorherige Zustimmung von SQUIQ unzulässig.
§ 13 Vertraulichkeit
13.1 Als vertraulich gelten alle nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen, organisatorischen und logistischen Informationen von SQUIQ, die dem Händler im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden.
13.2 Der Händler wird vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung der Geschäftsbeziehung verwenden und ohne vorherige Zustimmung von SQUIQ nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
13.3 Hiervon ausgenommen sind Informationen, die dem Händler nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt werden.
13.4 Nicht öffentlich kommunizierte Händlerkonditionen, Rabatte, Sonderkonditionen und sonstige individuelle Einkaufskonditionen von SQUIQ sind vertraulich und dürfen Dritten, vorbehaltlich gesetzlicher Offenlegungspflichten, nicht ohne vorherige Zustimmung von SQUIQ offengelegt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Handelt der Händler als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leipzig. Hat der Händler seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist Leipzig ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand, sofern die Bestellung oder der Vertrag seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. SQUIQ ist daneben berechtigt, das Gericht am Sitz des Händlers anzurufen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Händler-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Händlers nach Vertragsschluss bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: 08.04.2026